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Die TRBA 250 (Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe) betrifft infektionsgefährdende Tätigkeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.
Sie zeigt die wichtigsten Maßnahmen des Infektionsschutzes auf. Dabei geht es um den direkten Umgang mit Menschen oder Tieren und den Kontakt mit möglicherweise kontaminierten Produkten, Gegenständen oder Materialien.
Die TRBA 250 ist u. a. für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen sowie Pflegedienste und Pflegeheime relevant.
Mit der letzten Novellierung wurde die Nadelstich-Richtlinie 2010/32/EU umgesetzt. Sie soll den Arbeitsschutz für das Personal verbessern und durch den Einsatz sicherer medizinischer Instrumente Nadelstichverletzungen so umfassend wie möglich vermeiden.

Nach TRBA 250 4.2.5. (4) 2. sind bei Blutentnahmen, sonstigen Punktionen zum Entnehmen von Körperflüssigkeiten und beim Legen von Gefäßzugängen Sicherheitsgeräte im Sinne der TRBA einzusetzen.
Das wären zum Beispiel Sicherheits-Lanzetten, -Pennadeln, -Venenpunktions- und -Verweilkanülen und Sicherheitsinjektionskanülen und -Infusionssysteme.